Mietvertrag
Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch einer Sache gegen einen Mietzins zu überlassen.
Diese Seite stellt die registrierten Vertragsdaten sowie ausgewählte wichtige Bestimmungen des Schweizer Mietrechts übersichtlich zusammen.
Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch einer Sache gegen einen Mietzins zu überlassen.
Ein Mietverhältnis kann für eine bestimmte oder für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen werden.
Die vollständige oder teilweise Untervermietung setzt grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters voraus.
Für die Beendigung eines Mietverhältnisses gelten gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen und -termine.
Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Parteien, wenn die Mietsache Mängel aufweist.
Das Obligationenrecht enthält Bestimmungen zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen.
Mietzinserhöhungen und bestimmte einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter unterliegen gesetzlichen Formvorschriften.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Anfangsmietzins bei der zuständigen Schlichtungsbehörde angefochten werden.