SCHWEIZERISCHES MIETRECHT
Rechtsinformationen · Mietrecht Schweiz
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Fedlex · Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)
Dokumentenverifizierung

Verifizierung des Mietvertrags

Diese Seite stellt die registrierten Vertragsdaten sowie ausgewählte wichtige Bestimmungen des Schweizer Mietrechts übersichtlich zusammen.

Dokument registriert und freigegeben

Vertragsdaten

Vertragsnummer
ZH-2026-0001
Mieter
Alexandros Liatsos
Adresse des Mietobjekts
Regensbergstrasse 87, 8050 Zürich
Beginn des Mietverhältnisses
28. November 2026
Vertragsdatum
6. Oktober 2026
Mietzins
CHF 1’848
Verifizierungs-Hash
08D1554CAD5F111A

Wichtige Bestimmungen des Schweizer Mietrechts

01
Art. 253 OR

Mietvertrag

Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch einer Sache gegen einen Mietzins zu überlassen.

02
Art. 255 OR

Dauer des Mietverhältnisses

Ein Mietverhältnis kann für eine bestimmte oder für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen werden.

03
Art. 262 OR

Untermiete

Die vollständige oder teilweise Untervermietung setzt grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters voraus.

04
Art. 266a ff. OR

Kündigung

Für die Beendigung eines Mietverhältnisses gelten gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen und -termine.

05
Art. 258 ff. OR

Mängel der Mietsache

Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Parteien, wenn die Mietsache Mängel aufweist.

06
Art. 269 ff. OR

Missbräuchliche Mietzinse

Das Obligationenrecht enthält Bestimmungen zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen.

07
Art. 269d OR

Mietzinserhöhungen

Mietzinserhöhungen und bestimmte einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter unterliegen gesetzlichen Formvorschriften.

08
Art. 270 OR

Anfangsmietzins

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Anfangsmietzins bei der zuständigen Schlichtungsbehörde angefochten werden.

Offizielle Quellen

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information. Massgebend sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die offiziellen Veröffentlichungen der Schweizer Behörden.